punkt, die Einfahrt habe schon 1974 bestanden. Die Vorinstanz holte im Baubewilligungsverfahren unter anderen auch einen Amtsbericht Strassenbaupolizei beim Strasseninspektorat Seeland des Tiefbauamts des Kantons Bern ein. Dieses teilte mit, die Ein-/Ausfahrt an der Westseite des Gebäudes würde über keine Bewilligung verfügen und könne auch nicht bewilligt werden. Pro Grundstück werde in der Regel nur ein Strassenanschluss bewilligt, dies vor allem vor dem Hintergrund der Reduktion der Gefahrenquellen und der Steigerung der Verkehrssicherheit. Mit Gesamtbauentscheid vom 27. Juli 2020 erteilte die Vorinstanz dem Strassenanschluss an der Westseite des Gebäudes den Bauabschlag.