1. Nach diversen Mitteilungen aus der Nachbarschaft, dass Bauarbeiten an der G.________strasse 35 in Büren an der Aare stattfinden würden, forderte die Vorinstanz den Beschwerdeführer 1 als Mitglied der Erbengemeinschaft A.________ zur Stellungnahme resp. zur Einreichung eines nachträglichen Baubewilligungsgesuchs auf. Nach diverser Korrespondenz wurde das Baugesuch im Namen der Erbengemeinschaft vom Beschwerdeführer 1 eingereicht. In den eingereichten Plänen ist auf der Westseite des Gebäudes ein Strassenanschluss eingezeichnet, welcher mit «Einfahrt/Ausfahrt best.» beschriftet war.