Das Rechtsbegehren 1 bezieht sich jedoch ausdrücklich auf die Verfügung vom 4. März 2022 (welche einzig hinsichtlich der Parzelle Diemtigen Grundbuchblatt Nr. H.________ erging), weshalb diesbezüglich auf die Beschwerde eingetreten werden kann, auch wenn der Beschwerdeführer eingangs des Sachverhalts (Rz. 3 der Beschwerde) wiederum die nicht vom Streitgegenstand umfassten Parzellen Diemtigen Grundbuchblatt Nrn. K.________ erwähnt.