3. Gegen diese Verfügung vom 4. März 2022 reichte das Bundesamt für Raumentwicklung ARE als Beschwerdeführer am 4. April 2022 Beschwerde bei der BVD ein. Es stellt die folgenden Anträge: «1. Es sei festzustellen, dass die angefochtene Verfügung des Gemeinderats von Diemtigen vom 4. März 2022 nichtig ist. Allenfalls sei sie aufzuheben. 2. Es sei anzuordnen, dass die bereits rechtskräftig verfügte Beseitigung des illegal vorgenommenen Ausbaus des Fuss- und Karrwegs durch Einbringen eines Asphaltgranulats auf den Parzellen-Nrn. B.________ / C.________ / F.________ / G.________ ohne Verzug bis spätestens Ende September 2022 vollzogen wird.»