2. Anlässlich eines Schaltergesprächs mit der Beschwerdegegnerin 2 gewährte die Gemeinde der Beschwerdegegnerschaft mündlich eine Fristverlängerung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis 31. Oktober 2019. An einer Besprechung vom 8. Oktober 2019 wurde der Einbau eines Deckbelags über das Fräsgut als alternative Lösung zum Ausbau des unbewilligten Materials in Betracht gezogen. Am 19. August 2020 reichte die Beschwerdegegnerschaft das von der Gemeinde vorbereitete Baugesuch für einen Deckbelagseinbau auf dem Weg auf Parzelle Diemtigen Grundbuchblatt Nr. H.________ ein. Formelle Mängel dieses Baugesuchs wurden trotz schriftlicher Aufforderung nicht behoben.