3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. März 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen den Rückbau der unterirdischen Baute bis auf 1 m Grenzabstand. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, edierte bei der Gemeinde und beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Vorakten. Es zog die Archivakten BVD 120/2020/42 zum Beschwerdeverfahren hinzu. Die Beschwerdegegnerin äusserte sich mit Stellungnahme vom 30. März 2022, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Die Gemeinde nahm mit Eingabe vom 2. Mai 2022 Stellung und beantragte die Abweisung der Beschwerde.