Bauarbeiten ausführe, welche den Grenzabstand nicht einhielten. Mit Schreiben vom 3. März 2022 zur «mündlichen Beschwerde» teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden mit, die Bauherrschaft sehe in den getätigten und geplanten Arbeiten keine Verletzung von Bauvorschriften. Das Sanierungskonzept zur Hangsicherung werde umgesetzt. Die Gemeinde entschied, dass kein Verstoss gegen Bauvorschriften vorliege. Hinzu komme, dass Stützmauern an die Grenze gestellt werden dürften. Die Anfrage werde als erledigt erachtet.