1. Mit Gesamtentscheid vom 22. August 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung für den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit zwei Autoeinstellhallen auf der Parzelle Niederhünigen Gbbl. Nr. G.________. Nach Baubeginn kam es zu Hangrutschungen und Schäden auf den Nachbarparzellen. Die Gemeinde erliess zunächst einen Baustopp.