c) Weiter kritisiert der Beschwerdeführer den Rückbau des Gemüsegartens, soweit dieser ausserhalb des Waldes liegt (dritter Punkt der Wiederherstellung). Er führt aus, 95 Prozent der Fläche des Gemüsegartens, welche seit dem zweiten Weltkrieg bestehe, liege ausserhalb der Waldzone.