c) Im Zusammenhang mit der ersten Wiederherstellungsanordnung, namentlich dem Rückbau der erstellen Gartenanlage im Wald, kritisiert der Beschwerdeführer, es sei unklar, was unter dem Begriff «Gartenanlage» genau zu verstehen sei. Betreffend die zweite Anordnung hält der Beschwerdeführer fest, er werde für den erstellten Weg die Baubewilligung beantragen. Hinsichtlich der dritten Wiederherstellungsmassnahme, dem Rückbau des Gemüsegartens, erklärt der Beschwerdeführer, soweit eine kleine Fläche des Gemüsegartens in den Wald rage, werde er diese Fläche in die Wiederaufforstung einbeziehen.