b) Die Gemeinde verpflichtete den Beschwerdeführer in der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung bis zum 31. Mai 2022 folgenden fünf Wiederherstellungsmassnahmen auszuführen: 1. Rückbau der erstellten Gartenanlage im Wald, 2. Rückbau des erstellen Weges, 3. Rückbau des Gemüsegartens, 4. Wegräumen des deponierten Materials (Anhänger, Materialkisten, Gartenutensilien, Palettensofa) sowie 5. Wiederaufforstung des illegal gerodeten Waldes mit standortgerechten Baum- und Straucharten.