3. Gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 24. Februar 2022 reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er wehrt sich gegen diverse Wiederherstellungsmassnahmen sowie gegen die Wiederherstellungsfrist betreffend die Wiederaufforstung.