- Wiederaufforstung/Rekultivierung des illegal gerodeten Waldes mit standortgerechten Baum- und Straucharten» Die Gemeinde verpflichtete den Beschwerdeführer, alle Wiederherstellungsmassnahmen bis zum 31. Mai 2022 umzusetzen. Weiter wies die Gemeinde auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme hin. Im Übrigen verwies die Gemeinde auf das Schreiben des AWN vom 8. Februar 2022 und erklärte dieses zum Bestandteil der Wiederherstellungsverfügung vom 24. Februar 2022.