2. Am 2. Februar 2022 führte eine Mitarbeiterin des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) auf der Parzelle Nr. E.________ eine waldrechtliche Kontrolle durch. Das AWN stellte fest, dass der Wald gegenüber der rechtskräftig festgestellten Waldgrenze stark zurückgedrängt worden ist, im Wald ein Weg erstellt wurde, ein Teil der Waldfläche als Gemüsegarten genutzt wird und auf dem Waldareal Material gelagert wird. Mit Schreiben vom 8. Februar 2022 wandte sich das AWN an die Gemeinde und forderte diese auf, gestützt auf Art. 46 BauG1 die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes in die Wege zu leiten.