1. Der Beschwerdeführer hat ein Nutzniessungsrecht an der im Miteigentum seiner beiden Kinder stehenden Parzelle Sutz-Lattrigen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle befindet sich im Perimeter der Überbauungsordnung Nr. 4 «Kirchrain» und ist mit einem Gebäude überbaut. Die Parzelle Nr. E.________ umfasst gemäss dem Grundstück-Informationssystem des Kantons Bern (GRUDIS) eine Fläche von insgesamt 3019 m2. Davon gilt eine zusammenhängende Fläche von rund 1154 m2 als Wald im Rechtssinne.