5/6 BVD 120/2022/13 waren, sind keine Parteikosten im Sinne des Gesetzes entstanden (Art. 104 Abs. 1 und 2 VRPG). Deshalb werden keine Parteikosten gesprochen. III. Entscheid 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Reichenbach im Kandertal vom 8. März aufgehoben. Die Vorakten gehen zurück an die Baupolizeibehörde der Gemeinde Reichenbach im Kandertal zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinn der Erwägungen.