Die allfällige neue Wiederherstellungsverfügung hat sodann eine sachbezogene Begründung zu enthalten. Insbesondere sind die nach näherer Prüfung aus Sicht der Vorinstanz formell rechtswidrigen, baubewilligungspflichtigen Abweichungen genau zu bezeichnen. Zudem sind die allenfalls erforderlichen Wiederherstellungsmassnahmen präzise zu bezeichnen und die Beschwerdeführerinnen sind darauf aufmerksam zu machen, dass sie innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch einreichen können. 3. Kosten