Dies widerspricht den gesetzlichen Vorgaben: Kommt die Baupolizeibehörde zum Schluss, dass ein Bauvorhaben in Überschreitung einer Baubewilligung realisiert wird, so hat sie der Grundeigentümerschaft eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzusetzen, unter Androhung der Ersatzvornahme und Gewährung der Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs innert 30 Tagen (vgl. Art 46 BauG). Die blosse Aufforderung, angepasste Pläne oder ein Projektänderungsgesuch einzureichen, genügt somit nicht, da damit der rechtmässige Zustand nicht wiederhergestellt wird. Es ist auch fraglich, ob die Aufforderung überhaupt durchgesetzt werden kann.