Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein formeller Anspruch; die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt deshalb grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Zudem hat die Vorinstanz die Beschwerdeführerinnen lediglich aufgefordert, angepasste Projektpläne einzureichen, in welchen sämtliche Änderungen rot markiert sind. Dies widerspricht den gesetzlichen Vorgaben: