3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und gab der Gemeinde die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Gemeinde verzichtete auf eine Stellungnahme und verwies lediglich auf ihre Ausführungen in der Wiederherstellungsverfügung vom 8. März 2022 sowie auf die Vorakten. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen