Falls es die geschobene Hangsicherung sei, werde auf die Pläne der Projektänderungsbewilligung verwiesen. Was die Balkonverlängerung betrifft, hätten sie gerne wissen wollen, was der Nachbar bemängelt habe. Da sie von der Gemeinde in dieser Hinsicht nichts vernommen hätten, müssten sie mit diesem direkten Kontakt aufnehmen, um den Sachverhalt zu klären. Es könnte auch um den zivilrechtlichen Abstand der bewilligten Terrasse gehen. Sie verlangen deshalb von den Gemeindebehörden genügend Zeit für die Bereinigung der Angelegenheit mit dem Nachbarn.