2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführerinnen am 21. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Verfügung. Bezüglich Galerie, Galerietreppe und Raumeinteilung machen sie insbesondere geltend, diese Änderungen seien bewilligungsfrei. Der Bau sei noch nicht fertig, es könnte noch kleine bewilligungspflichtige Änderungen geben. Ein nachträgliches Baugesuch werde eingegeben, sobald es Zeit sei. Zudem werfen sie die Frage auf, um welche Mauer es gehe. Falls es die geschobene Hangsicherung sei, werde auf die Pläne der Projektänderungsbewilligung verwiesen.