bewilligten Plänen festgestellt wurden (u.a. Galerie, Galerietreppe, Raumeinteilung, Mauer, Balkonverlängerung), lud die Gemeinde die Beschwerdeführerinnen zu einer Besprechung am 17. Januar 2022 ein, gewährte ihnen das rechtliche Gehör und stellte den Erlass einer Wiederherstellungsverfügung in Aussicht. Zudem ersuchte sie die Beschwerdeführerinnen, rasch möglichst angepasste Pläne einzureichen. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 8. März 2022 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerinnen auf, bis 31. März 2022 angepasste Projektpläne, in welchen sämtliche Änderungen rot markiert seien, einzureichen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.