1. Die Beschwerdeführerinnen reichten am 5. März 2020 bei der Gemeinde Reichenbach ein Baugesuch für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern inklusive Einstellhalle auf Parzelle Reichenbach im Kandertal Grundbuchblatt Nr. F.________ ein. Die Parzelle liegt in der Wohnund Gewerbezone WG2. Mit Gesamtentscheid vom 15. Juli 2020 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental das Bauvorhaben. Am 13. März 2021 reichten die Beschwerdeführerinnen bei der Gemeinde Reichenbach eine Projektänderung zur Vergrösserung des Erdgeschosses im Haus 3 ein. Am 18. Juni 2021 erteilte die Gemeinde Reichenbach dafür die Baubewilligung. Da anlässlich einer Baukontrolle Abweichungen von den