Die BPUK hat sodann nie empfohlen, baupolizeilich gegen bereits gestützt auf Bagatellverfahren erfolgte Austausche von konventionellen durch adaptive Antennen vorzugehen, sondern lediglich (vorerst) keine solche Austausche mehr zu genehmigen. Hinzu kommt, dass es sich bei den Empfehlungen der BPUK bloss um ein freiwilliges Hilfsinstrument für die Kantone handelt und der Kanton Bern der zwischenzeitlichen Empfehlung der BPUK gar nie gefolgt ist. Vielmehr war im Kanton Bern der Austausch von konventionellen durch adaptive Antennen per Bagatellverfahren auch dann möglich, als die BPUK davon abgeraten hat.22