Wie die neusten Mobilfunkempfehlungen der BPUK vom 4. März 2022 zudem zeigen, ist diese von ihrer zwischenzeitlichen Empfehlung, adaptive Antennen (vorerst) nicht mehr im Bagatellverfahren zu genehmigen, und der damit verbundenen (teilweisen) Sistierung ihrer bisherigen Mobilfunkempfehlungen wieder abgekommen. Neu definiert die BPUK zwei Optionen und empfiehlt, die in den Optionen 1 und 2 beschriebenen Änderungen an Mobilfunkanlagen bei Erfüllung der oben genannten Immissionskriterien (vgl. E. 3c) als Bagatelländerungen zu betrachten (Option 1 definiert Verfahrensvereinfachungen für Unterhaltsarbeiten am Mobilfunknetz, Option 2 ermöglicht einen vereinfachten Ausbau der Netze).20