Soweit die Gemeinde auf das von der BPUK eingeholte Rechtsgutachten des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht vom 7. Juni 2021 sowie die gestützt darauf erlassene BPUK-Empfehlung, wonach adaptive Antennen (vorerst) nicht mehr im Bagatellverfahren genehmigt werden sollten,18 verweist, gilt Folgendes: Das erwähnte Gutachten steht im Zusammenhang mit der Frage, ob das Übergangsregime des Nachtrags «Adaptive Antennen» zur NISV-Vollzugsempfehlung vom 23. Februar 2021 des Bundesamts für Umwelt (BAFU) rechtmässig ist.