Dies ergibt angesichts der strengeren Regeln ausserhalb der Bauzonen (vgl. E. 3e) Sinn. Entgegen den Ausführungen der Gemeinde in ihrer Eingabe vom 23. Mai 2022 stützte sich das AUE in seinem Schreiben vom 31. Januar 2022 zudem nicht auf die damalige Empfehlung der BPUK, adaptive Antennen (vorerst) nicht mehr im Bagatellverfahren zu genehmigen. Bezüglich BPUK hielt das AUE in seinem Schreiben vom 31. Januar 2022 lediglich fest, dass auf Basis der NISV-Anpassung vom 17. Dezember 2021 die Arbeitsgruppe Mobilfunk der BPUK beauftragt worden sei, eine neue Fassung der BPUK-Mobilfunkempfehlungen zu erarbeiten.