b) Nach dem Gesagten ändert sich für die Nachbarschaft umweltrechtlich nichts. Die rechnerische Prognose zeigt vielmehr, dass sich die Immissionssituation mit der neuen Konfiguration der Mobilfunkanlage sogar leicht verbessert hat. Zudem hat der umstrittene Antennenersatz auch keinen Einfluss auf das Erscheinungsbild der Mobilfunkanlage, wie ein Vergleich der baubewilligten Pläne mit denjenigen, die dem aktuellen Standortdatenblatt beiliegen, zeigt. Dass die Abteilung Immissionsschutz des AUE den strittigen Änderungen im Bagatellverfahren zugestimmt hat, ist somit nicht zu beanstanden.