1.55) ist ersichtlich, dass vorliegend die Voraussetzungen für eine baubewilligungsfreie Anpassung der Mobilfunkanlage erfüllt waren bzw. nach wie vor sind. So ist der Einspracheperimeter nicht grösser geworden, sondern gleich gross geblieben.16 Die Strahlenbelastung an den OMEN hat ebenfalls nicht unzulässig zugenommen, sondern ist an acht von neun OMEN sogar kleiner geworden; bei einem OMEN ist die Strahlenbelastung gleich geblieben.17 Insgesamt hat sich die Immissionssituation also sogar leicht verbessert.