- An den übrigen OMEN, an denen der Anlagegrenzwert vor der Änderung im massgebenden Betriebszustand nicht zu mehr als 50 % ausgeschöpft war, nehmen die neu berechneten elektrischen Feldstärken im massgebenden Betriebszustand um weniger als 0.5 V/m zu. - Die maximale Distanz für die Einspracheberechtigung gemäss Zusatzblatt 2 des Standortdatenblattes darf nicht zunehmen. - Eine Kaskade von Bagatelländerungen soll an OMEN nicht dazu führen, dass mehrmalige Erhöhungen der elektrischen Feldstärke unterhalb von 50 % des Anlagegrenzwertes eine Zunahme von insgesamt mehr als 0.5 V/m ergeben.