b) Ob ein Vorhaben bewilligungsfähig ist (materielle Rechtmässigkeit), spielt für die Frage, ob es bewilligungspflichtig ist, keine Rolle.7 Soweit die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 31. März 2022 Fragen der Baubewilligungsfähigkeit bzw. der materiellen Rechtmässigkeit der betreffenden Mobilfunkanlage aufwirft, erübrigen sich folglich weitere Ausführungen. Gleiches gilt hinsichtlich ihres Verfahrensantrags, wonach die BVD abzuklären habe, ob die fragliche Mobilfunkanlage mittels Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werde.