Mit Eingabe vom 23. Mai 2022 teilte die Gemeinde dem Rechtsamt mit, dass sie an der angefochtenen Verfügung festhalte. Gleichzeitig reichte sie das zuletzt baubewilligte Standortdatenblatt (Rev. 1.48) sowie die zuletzt baubewilligten Pläne der betroffenen Mobilfunkanlage ein. 5. Auf die Rechtsschriften, die vorhandenen Akten und die Stellungnahme des AUE wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen