In der Stellungnahme vom 4. April 2022 teilte das AUE unter anderem mit, dass sich der Satz in seinem Schreiben vom 31. Januar 2022, wonach für den Austausch von konventionellen durch adaptive Antennen weiterhin in jedem Fall ein ordentliches Baubewilligungsverfahren erforderlich sei, lediglich auf Mobilfunkanlagen in der Landwirtschaftszone und nicht auf solche in der Bauzone bezogen hätte. Die Gemeinde beantragte mit Stellungnahme vom 31. März 2022 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung.