2. Gegen die Verfügung der Gemeinde Leuzigen reichte die Beschwerdeführerin am 3. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die vollumfängliche Aufhebung der Verfügung vom 22. Februar 2022. Zusammengefasst macht sie geltend, der im Rahmen eines Bagatellverfahrens erteilten Zustimmung seitens des AUE zum Standortdatenblatt vom 5. Januar 2021 (Rev. 1.55) bzw. zu den damit verbundenen Anpassungen an der Mobilfunkanlage komme Verbindlichkeit und Vertrauensschutz zu.