Die Gemeinde stützt ihre Verfügung auf ein Schreiben des AUE vom 31. Januar 2022 und ein von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) eingeholtes Rechtsgutachten des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht vom 7. Juni 2021, wonach für den Austausch von konventionellen durch adaptive Antennen in jedem Fall (weiterhin) ein ordentliches Baubewilligungsverfahren erforderlich sei. Ferner führt die Gemeinde in ihrer Verfügung vom 22. Februar 2022 aus, der Bundesrat halte in seinen Erläuterungen vom 17. Dezember 2021 zur Anpassung der NISV1 fest, dass wenn eine konventionelle Antenne durch eine adaptive Antenne