Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Gemeinde stützt ihre Verfügung auf ein Schreiben des AUE vom 31. Januar 2022 und ein von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) eingeholtes Rechtsgutachten des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht vom 7. Juni 2021, wonach für den Austausch von konventionellen durch adaptive Antennen in jedem Fall (weiterhin) ein ordentliches Baubewilligungsverfahren erforderlich sei.