Am 22. Februar 2022 erliess die Gemeinde Leuzigen gegenüber der Beschwerdeführerin eine Verfügung mit dem Titel «Wiederherstellung rechtmässiger Zustand Mobilfunkanlage» und folgendem Inhalt: 1. Das adaptive Senden (5G) ist unverzüglich einzustellen. 1/9 BVD 120/2022/11 2. Bis eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, wird ein Benützungsverbot mit sofortiger Wirkung auferlegt.