1.55) betrieben. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, stimmte den damit verbundenen Anpassungen an der Mobilfunkanlage (Austausch einzelner Antennen, darunter der Ersatz von einem Teil der konventionellen Antennen durch adaptive Antennen, und Umverteilung der Sendeleistung) mit E-Mail vom 3. Februar 2021 – ohne Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens, mithin im Rahmen einer sog. «Bagatelländerung» – zu und setzte gleichzeitig die Gemeinde Leuzigen darüber in Kenntnis. Das letzte im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens bewilligte Standortdatenblatt der fraglichen Anlage datiert vom 3. Juni 2015 (Rev. 1.48).