1. Die Beschwerdeführerin betreibt zusammen mit einer anderen Mobilfunkkonzessionärin auf dem Silogebäude der (ehemaligen) Kiesgrube B.________ (Parzelle Leuzigen Grundbuchblatt Nr. C.________) eine Mobilfunkanlage. Die Parzelle liegt, dort wo sich die Mobilfunkanlage befindet, in der Arbeitszone A. Aktuell wird die Anlage basierend auf dem Standortdatenblatt vom 5. Januar 2021 (Rev. 1.55) betrieben.