Ziffer 2 der Verfügung der Gemeinde Kirchlindach vom 5. Januar 2021 wird betreffend das «Panzer-Tor» aufgehoben. Die Sache wird diesbezüglich zur Behandlung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die Verfügung der Gemeinde Kirchlindach vom 5. Januar 2021 bestätigt.