Um diese Mängel (zusammen mit einer zusätzlich bestehenden Tritt-Schall Problematik) zu beheben, hoben die Beschwerdegegnerinnen im Winterhalbjahr 2016/2017 die Plattenböden im Treppenhaus an.40 In der Anzeige wird geltend gemacht, dadurch seien die überhöhten Schwellen bestehen geblieben, die Eingangstüren von fünf Wohnungen würden die maximal zulässige Schwellenhöhe von 25 mm um 1, 2, 4 bzw. 5 und zweimal 7 mm überschreiten.41