d) Den Vorakten kann entnommen werden, dass die Gemeinde bei der Bauabnahme vom 25. August 2016 bemängelte, dass einzelne Türschwellen zu den Wohnungen Vorsprünge resp. Absätze von bis zu 8 mm aufweisen und deren Anpassung forderte, um die Stolpergefahr zu reduzieren.39 Darauf verwies die Gemeinde an der Ortsbegehung vom 17. August 2020. Um diese Mängel (zusammen mit einer zusätzlich bestehenden Tritt-Schall Problematik) zu beheben, hoben die Beschwerdegegnerinnen im Winterhalbjahr 2016/2017 die Plattenböden im Treppenhaus an.40