Dieser Verweis wird zwar in der Spalte «Auflagen/Einwände» aufgeführt, jedoch – im Gegensatz zu anderen Einwänden – nicht ausdrücklich als Auflage gekennzeichnet. Wie die nachfolgende Erwägung zeigt, muss im vorliegenden Fall nicht abschliessend geklärt werden, ob dieser Verweis eine durchsetzbare Auflage darstellt.