erklärt. Das ist zulässig37 und der Verweis im Dispositiv ist unmissverständlich formuliert. Damit gelten die Nebenbestimmungen, wie sie der Fachbericht festlegt. Der Fachbericht der Fachstelle Hindernisfreies Bauen stützt sich ausdrücklich auf die SIA 500:2009 «Hindernisfreies Bauen» und führt als «Beurteilungskriterien» bei den Türen «schwellenlose bzw. wo technisch unumgänglich max. 25 mm» auf, was bei der Ausführungsplanung zu beachten sei.38 Dieser Verweis wird zwar in der Spalte «Auflagen/Einwände» aufgeführt, jedoch – im Gegensatz zu anderen Einwänden – nicht ausdrücklich als Auflage gekennzeichnet.