Für die Konkretisierung ist somit die SIA-Norm 500 als Norm und Empfehlung der Fachverbände beizuziehen und – soweit die Sicherheit von Bauten und Anlagen betreffend – als Stand der Technik bzw. Baukunde zu beachten (vgl. Art. 21 BauG und Art. 57 Abs. 1 und 3 BauV).32 Wie die nachfolgenden Erwägungen zeigen, kann vorliegend offen bleiben, welche Bedeutung dieser Beizug der SIA-Norm hat.33