a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, bei insgesamt fünf Wohnungen sei die Schwellenhöhe höher als die 25 mm, welche die SIA25-Norm erlaube.26 Die Gemeinde und die Beschwerdegegnerinnen führen aus, die SIA Norm 500:2009 finde vorliegend keine Anwendung. Denn Art. 85 BauV27, welcher die Norm als massgeblich erkläre, sei erst seit 1. April 2017 in Kraft und damit auf das damals bereits bewilligte bzw. sogar abgenommene Bauvorhaben nicht anwendbar. Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme vom 23. Februar 2021 zudem darauf, dass die SIA-Norm Toleranzen aufweise.