Diesfalls sind diese in der Friedensphase mit demontierbaren, gegen unbefugtes Wegnehmen gesicherten Leichtrennwänden (z.B. Spanplatten oder Drahtgitter) gegen den Garagenraum abzuschliessen.23 Im vorliegenden Fall genügt damit der demontierbare Abschluss inkl. Türe aus Draht, was der Sachverständige des Zivilschutzes an der Ortsbegehung vom 17. August 2020 bestätigte.24 Überzeugend ist auch die Begründung der Gemeinde in Bezug auf das Öffnen der Türe nach innen statt nach aussen. Diese Änderung ist vorliegend unproblematisch und nicht baubewilligungspflichtig. Die Beschwerde ist diesbezüglich abzuweisen. 4. Schwellenhöhe