c) Gemäss der technischen Weisung «TWS 1982 - Technische Weisungen Schutzräume in Tiefgaragen» des Bundesamtes für Zivilschutz21 bzw. des heutigen Bundesamtes für Bevölkerungsschutzes BABS22 können die Einrichtungen für die Schutzraumbelüftung auch in Wandnischen des Mehrzweckraums angeordnet werden. Diesfalls sind diese in der Friedensphase mit demontierbaren, gegen unbefugtes Wegnehmen gesicherten Leichtrennwänden (z.B. Spanplatten oder Drahtgitter) gegen den Garagenraum abzuschliessen.23