Die Gemeinde und die Beschwerdegegnerinnen führen mit Verweis auf die Ausführungen des Vertreters des Zivilschutzes des ABSM anlässlich der Ortsbegehung vom 17. August 2020 aus, die heiklen Apparaturen seien durch Plastik-Abdeckungen geschützt, die restlichen würden durch die Abgase und den normalen Gebrauch der Einstellhalle nicht beeinträchtigt. Durch das Öffnen der Gittertüren in den Technikraum anstatt in die Einstellhalle sollten die parkierten Autos nicht beschädigt werden, zudem würden sich im Technikraum nicht länger Personen aufhalten, weshalb das Öffnen gegen innen kein Problem darstelle.